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   BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86   

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BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86 (https://dejure.org/1990,923)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1990 - 1 C 29.86 (https://dejure.org/1990,923)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1990 - 1 C 29.86 (https://dejure.org/1990,923)
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Kriminalakten

§ 23 EGGVG;

Art. 2 Abs. 1 GG, informationelle Selbstbestimmung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges - Klage auf Auskunftserteilung über eigene Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    EGGVG § 23; VwGO § 40 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 2713
  • NJW 1990, 2765
  • NJW 1990, 2768
  • NVwZ 1990, 1164 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86
    Selbst wenn man unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 zum Volkszählungsgesetz 1983 (BVerfGE 65, 1) annehme, daß die gesetzlichen Grundlagen für die Sammlung und Aufbewahrung von Informationen im Sicherheitsbereich neu zu schaffen oder zu verbessern wären, würde dies nicht automatisch zur Anerkennung eines auf Auskunft über vorhandene Unterlagen gerichteten Anspruchs führen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher einen Rechtsschutz gegen die Verwendung der nach dem Volkszählungsgesetz 1983 nach Angaben des Bürgers gewonnenen Daten verfassungsrechtlich für unzureichend erachtet, wenn der Bürger nicht Kenntnis davon erlangen könnte, wer wo über welche seiner personenbezogenen Daten in welcher Weise und zu welchen Zwecken verfügt (BVerfGE 65, 1 ).

    Es umfaßt den Schutz gegen die unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe persönlicher Daten (BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ).

    Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wäre es, wie das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, nicht vereinbar, wenn die Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß (BVerfGE 65, 1 ).

    Vielmehr ist eine Abwägung des aus diesem Recht abzuleitenden Schutzes des Einzelnen gegen das staatliche Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geboten: Jede Beschränkung des Grundrechts muß zum Schutz eines verfassungsrechtlich legitimierten Rechtsgutes geeignet, erforderlich und zumutbar in dem Sinne sein, daß sie in einem angemessenen Verhältnis zu dem Gewicht und der Bedeutung des Grundrechts steht (BVerwGE 59, 319 ; Urteil vom 4. Februar 1988 - BVerwG 5 C 88.85 - NJW 1988, 2399 ; BVerfGE 65, 1 ; 67, 100 ; 67, 157 ).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, daß Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einer gesetzlichen Grundlage bedürfen, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht (BVerfGE 65, 1 ).

    Die namentlich durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) gefestigte Erkenntnis, daß auch in der bloßen polizeilichen Informationssammlung und -verarbeitung Eingriffe in Individualrechte liegen können, ändert daran nichts (vgl. Götz a.a.O. Rdnr. 145).

    In Teilbereichen hat außerdem der Gesetzgeber bereits verschiedenartige Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen vorgesehen, die auch nach der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts "in die verfassungsrechtlich gebotene Richtung" weisen, u.a. durch die in den Datenschutzgesetzen des Bundes und der Länder getroffenen Regelungen (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Das Berufungsgericht hat jedoch darauf hingewiesen, daß der Senat von Berlin bereits 1984 dem Abgeordnetenhaus einen Bericht über die Auswirkungen des Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1) vorgelegt hat (AbgH-Drucks. 9/2056).

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 115 ) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 250 ) gibt es verfassungsmäßig legitimierte staatliche Aufgaben, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen.

    Vielmehr ist auch während der Übergangszeit einem - wie oben aufgezeigt - verfassungsrechtlich legitimierten Bedürfnis an der Erfassung, Bereithaltung und Geheimhaltung der für die Arbeit der Sicherheitsbehörden erforderlichen personenbezogenen Daten (vgl. BVerfGE 57, 250 ) angemessen Rechnung zu tragen.

  • BVerwG, 21.03.1986 - 7 C 71.83

    Halterauskunft - Allgemeines Datenschutzrecht - Berechtigtes Interesse -

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 29.86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 74, 115 ) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 57, 250 ) gibt es verfassungsmäßig legitimierte staatliche Aufgaben, die zu ihrer Erfüllung der Geheimhaltung bedürfen.

    Dabei hat die Behörde auch die Bedeutung des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG zu berücksichtigen und deshalb einerseits die Gründe für eine Auskunftsverweigerung so einleuchtend darzulegen, daß das Gericht sie unter Berücksichtigung rechtsstaatlicher Belange noch als triftig anerkennen kann (BVerwGE 46, 303 ; 66, 39 ; 66, 233 ; 74, 115 ; 75, 1 ), ohne andererseits geheimhaltungsbedürftige Tatsachen unmittelbar oder mittelbar preisgeben zu müssen.

  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83

    Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten -

    Die namentlich durch das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 65, 1) gefestigte Erkenntnis, daß auch in der bloßen Informationssammlung und -verarbeitung Eingriffe in Individualrechte liegen können, ändert daran nichts (zur Rechtslage bei der polizeilichen Informationssammlung ebenso Senatsurteil vom heutigen Tage - BVerwG 1 C 29.86 - Götz, Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht, 9. Aufl. 1988, Rn. 145).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Hierfür genügt es, daß sich der Ausschluß oder die Begrenzung der Begründungspflicht aus dem Sinn und Zweck der betreffenden Rechtsvorschrift ergibt (vgl. Urteil vom 12. Februar 1988 - BVerwG 8 C 22.86 - Buchholz 448.0 § 23 WPflG Nr. 10 S. 1 ; s. auch Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 29.86 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 46 S. 4 ).
  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 41.18

    Auskunftsanspruch der Presse aus den Akten eines abgeschlossenen

    Dies gilt insbesondere für Daten des Einzelnen, die sein soziales Verhalten betreffen und insoweit seiner ausschließlichen Verfügungsmöglichkeit entzogen sind, etwa bei strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen, die auch Belange der Allgemeinheit berühren (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 29.86 - Buchholz 402.41 Allg. Polizeirecht Nr. 46 S. 8 und vom 11. Dezember 1996 - 1 D 56.95 - BVerwGE 113, 44 ).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Die hierin liegende Ausforschungsgefahr spricht ebenfalls dafür, auch das Fehlen gespeicherter Daten als geheimhaltungsbedürftige Tatsache anzusehen (zur Ausforschungsgefahr bei Negativauskünften vgl. BVerwG NJW 1990, 2765, 2768; OVG Bremen NJW 1987, 2393, 2395; Mallmann in Simitis/Dammann/Mallmann/Walz, Kommentar zum Bundesdatenschutzgesetz 4. Aufl. § 19 Rdn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2014 - 1 S 815/13

    Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des verdeckten Einsatzes technischer

    Die damalige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.05.1987 - 1 S 487/87 - NJW 1987, 3022; BVerwG, Urt. v. 20.02.1990 - 1 C 29.86 - NJW 1990, 2765 [juris Rn. 22 f.]), auf die der Gesetzgeber Bezug nahm (Begr. der LReg. zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes vom 07.05.1991, LT-Drs. 10/5230 S. 34), verstand die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten als einen Unterfall der Gefahrenabwehr.
  • BVerwG, 13.03.1991 - 7 B 99.90

    Jugendsekte - Osho-Rajneesh - Art. 4 GG, Eingriffsrechtfertigung durch Art. 65

    In ähnlicher Weise hat der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilen vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 42.83 - (Buchholz 403.1 Allgemeines Datenschutzrecht Nr. 8), - BVerwG 1 C 29.86 - (Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 46) und - BVerwG 1 C 30.86 - (ebenda Nr. 47) aus den gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutz- und Polizeibehörden deren Befugnis zur Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten hergeleitet, auch wenn darin ein Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung liege.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.09.2018 - 4 B 4.17

    Pflicht eines Polizeibeamten zum Tragen eines Namensschildes auf der

    Mit dem dargestellten Inhalt genügt die Regelung in § 9 Abs. 2 und 3 BbgPolG - entgegen der von der Klägerin vertretenen Ansicht - den Grundsätzen der Normenklarheit und Bestimmtheit (vgl. hierzu: BVerfG, Urteil vom 15. Dezember 1983, a.a.O., juris Rn. 151; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 29/86 - juris Rn. 20).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß es verfassungsrechtlich legitimierte staatliche Aufgaben gibt, die zu ihrer Erfüllung der auch nachträglichen Geheimhaltung bedürfen, ohne daß dagegen verfassungsrechtliche Bedenken zu erheben wären (vgl. BVerfGE 57, 250 [284]; BVerwG NJW 1990, 2765).
  • VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10

    Polizeiliche Dauerüberwachung in Heinsberg-Randerath ist rechtmäßig

    Bedient sich der Gesetzgeber unbestimmter Rechtsbegriffe, dürfen verbleibende Unsicherheiten nicht so weit gehen, dass die Vorhersehbarkeit und Justiziabilität des Handelns der durch die Normen ermächtigten staatlichen Stellen gefährdet sind, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. März 2004 - 1 BvF 3/92 -, BVerfGE 110, 33 (zur Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation durch das Zollkriminalamt), und vom 13. Juni 2007 - 1 BvR 1550/03, 1 BvR 2357/04, 1 BvR 603/05 -, a.a.O. (zur Erhebung von Kontostammdaten), Urteile vom 27. Februar 2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07 -, a.a.O. (zur "Online-Durchsuchung"), und vom 11. März 2008 - 1 BvR 2074/05, 1 BvR 1254/07 -, a.a.O. (zur automatisierten Kfz-Kennzeichenerfassung); BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 29.86 -, NJW 1990, 2765; Bayerischer Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH), Entscheidung vom 19. Oktober 1994 - Vf. 12-VII-92, Vf. 13-VIII-92 -, NVwZ 1996, 166 (zur Datenerhebung nach bayerischem Polizeirecht).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise -

    Die polizeiliche Aufgabennorm genügt insoweit den Anforderungen zur Beschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung (wie Urteil vom selben Tage - BVerwG 1 C 29.86 -).

    Das Schutzbedürfnis setzt ferner nicht erst bei staatlicher Befragung und deren zwangsweiser Durchsetzung, sondern schon bei einer durch die Behörde selbst ohne Wissen oder Zutun des Einzelnen erfolgten Erhebung und Sammlung von Daten ein (vgl. Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 1 C 29.86 -).

  • BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 586/90

    Aus Gründen der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen die

  • FG Köln, 15.05.2002 - 2 K 1781/99

    Auskunftsanspruch gegen die Informationszentrale für steuerliche

  • BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90

    Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2015 - 5 ME 199/15

    Bundesrichterwahl; Konkurrentenstreitverfahren; Kooptation; Länderproporz;

  • VGH Baden-Württemberg, 14.02.1991 - 10 S 1767/90

    Zur Löschung und Vernichtung von personenbezogenen Daten bei der Polizei

  • OLG Düsseldorf, 12.12.1997 - VI 1/97

    GPS-Überwachung - § 100c Abs. 1 Nr. 1b StPO

  • VG Aachen, 18.03.2010 - 6 L 28/10

    Polizei darf Observation in Heinsberg-Randerath einstweilen fortsetzen

  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 C 5.88

    Industrie- und Handelskammer - Benennung von Unternehmensberatern - Ausnahme

  • OVG Brandenburg, 20.06.2002 - 4 D 89/00

    Anforderungen an ein Verbot der Haltung von gefährlichen Hunden in

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 668/90

    Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten - Auskunftsverweigerungsgründe;

  • BVerwG, 20.11.1990 - 1 C 8.89

    Ausländerrecht: Rechtsfolgen der "Ungültig"-Stempelung einer

  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 D 56.95

    Verfassungsrecht - Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • VGH Hessen, 09.03.1993 - 11 UE 2613/89

    Zur Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen - StPO § 81b als

  • BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 19.92

    Widerruf einer VS-Ermächtigung - Berücksichtigung einer strafgerichtlichen

  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle

  • FG Hamburg, 25.08.2002 - IV 165/00

    Marktordnungsrecht, Rechtsweg bei Auskunftsanspruch

  • VG Oldenburg, 08.04.2003 - 13 B 4768/02

    ADS-Therapie; Eignung; Jugendhilfeträger; Träger der Jugendhilfe

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2007 - 4 MB 5/07
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 1067/92

    Ermittlungsverfahren; Aufbewahrung ; Personenbezogene Daten;

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